Bajonett ab 1766

 

Ab 1766 sollten alle Tüllenbajonette nach Reglement mit einer in der Tülle liegenden Feder ausgestattet werden. Diese sollte das Schlackern des Bajonettes auf dem Lauf verhindern.

 

Gesamtlänge: 47,3 cm

Klingenlänge: 35,8 cm

Truppenstempel: H D 149