Exerzierkarabiner

Nach den napoleonischen Kriegen waren viele Dienstwaffen noch alte Muster und neue Waffen Mangelware. Man versuchte deshalb diese und speziell teure Waffe zu schonen. So steht im Dienstreglement von 1826 geschrieben: "Die Büchse darf nie als Exerzir-Waffe genutzt werden. Der Karabiner ersetzt deshalb bei dem Exerziren ihre Stelle und wird der Büchse gleich geführt und gehandhabt."

Das hier abgebildete Exemplar ist perkussioniert und nach 1838 eizuordnen. Es gibt aber auch Belegstücke gleicher Bauart mit Steinschloss. 

Bei der Herstellung/Zusammenstellung wurden vorwiegend Teile des Kavalleriekarabiners verwendet. Bei diesem Stück wurde ein englischer Lauf eingebaut, der auf das damalig verwendete Kaliber von 17,5 mm aufgebohrt wurde. Die hintere Befestigung des Riemens am Kolben spricht für die Trageweise bei den Schützen und Jägern.

 

Gesamtlänge: 108,0 cm

Lauflänge: 69,1 cm

Kaliber: 17,5 mm

Lauf: glatt