Zündnadelgewehr M 1862

Nachdem Sachsen 1866 den Krieg an der Seite Österreichs verloren hatte, musste es sich letztendlich den preußischen Bedingungen stellen und die einheitlichen Bewaffnung nach preußischen Muster einführen. Die unterlegenen Perkussionsgewehre wurden abgegeben und die Zündnadelgewehre angenommen. Bereits 1867 wurde mit der Einführung begonnen und schon im Sommer 1868 war die Infanterie etatmäßig ausgerüstet. Die Waffe ist ein Hinterlader. Geladen wurde eine Papierpatrone und die Zündung erfolgte mittels Zündnadel. Später wurden die Zündnadelwaffen im Verschlusssystem verbessert - Änderung nach Beck.

 

Gesamtlänge: 134,0 cm

Lauflänge: 80,5 cm

Kaliber: 15,43 mm

Lauf: 4 Züge

Truppenstempel: 106.R.7.27.