Fechtkürass

 

Die Erfahrungen aus den Napoleonischen Kriegen zeigten, dass eine gut ausgebildete Infanterie die Kampfkraft der Einheiten erhöht und erhält. Dazu gehört auch, dass sich der einzelne Infanterist gegen Reiterattacken wehren oder im Kampf Mann gegen Mann bestehen kann.

In Sachsen wurde deshalb 1825 ein Reglement zum Bajonettfechten eingeführt, was in den Grundzügen bis zum 1.WK Ausbildungsbestandteil blieb.

Für den Fechtunterricht hatte das Arsenal den Truppen sächsische und Beutekürasse auszugeben. Diese wurden rückseitig abgepolstert und mit Halteriemen versehen. So sollte der Soldat vor ungewollten Verletzungen im Fechtunterricht geschützt werden.